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Karneval-Lexikon
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Begriff Definition
PappnaseDie Pappnase ist ein weltweit bekanntes Verkleidungsutensil für Spaßmacher und Clowns, besonders im Karneval. Sie wird über die Nase gesteckt und überzeichnet auf diese Weise das Kopfprofil bzw. die Gesichtszüge. Die klassische Pappnase ist aus Pappmaché, rot gefärbt und wird mit einem Gummiband hinter den Ohren oder auch an der Narrenkappe befestigt. Moderne Pappnasen werden aus Kunststoff und Schaumstoff gefertigt.
Daneben wird der Begriff Pappnase auch als Schimpfwort verwendet („Du Pappnase“), um jemanden als lächerliche, dümmliche Figur darzustellen.

Anlässlich des Red Nose Days werden rote Nasen verkauft, um Spenden zu sammeln.

Im Kölner Karneval 2006 galt als dreideutiges Motto: Habemus Pappnas. Es wurde in Anspielung auf die Papstwahl Joseph Ratzingers von „Habemus Papam“ abgeleitet und verdeutlichte in der „Pappnas“ zugleich die freie Religionskritikfähigkeit des Karnevals. Verschiedentlich stieß es aber auch auf Kritik, dass die Kölner Jecken den neugewählten Papst als Pappnase bezeichneten.

Eine besondere Form der Pappnase wird in dem Film Ödipussi von Loriot vorgestellt: Ein Mitglied des „Vereins zur Integration der Begriffe Umwelt und Karneval in die Frau“ legt eine graue Pappnase an, die mit den Begriffen „Frau“ und „Umwelt“ beschriftet ist. Von der Herrentoilette des Vereinslokales kommend trägt dieser Herr die Pappnase auf der Stirn, als er einen bürgerlich gekleideten Jugendlichen mit Punkerfrisur zurechtweist.
Im südbadischen Raum ist die Pappnase auch als Flanny bekannt.


http://de.wikipedia.org/wiki/Pappnase

 
PublikumPublikum (von lat. publicus „dem Volk, der Allgemeinheit gehörig“; vgl. coram publico „vor den Leuten“, „öffentlich“; res publica „Republik“) ist der Sammelbegriff für die Zuschauer und Zuhörer bei Aufführungen im Theater, Kino, Radio, Fernsehen, bei Gerichtsverhandlungen, bei Ausstellungen, Vorträgen, Konzerten, Zirkusveranstaltungen, Festivals etc. Außer der Zuschauer- und Zuhörerschaft bezeichnet man auch die Leserschaft literarischer Darbietungen als Publikum. Wörter wie „Publikumsverkehr“ (auf Behörden) und „publikumswirksam“ (mit der Bedeutung „populär“ auch für Regierungsentscheidungen, Verwaltungsmaßnahmen, ja sogar der Preisgestaltung von Waren gebraucht) zeigen, dass das Wort allgemein für die interessierte, Anteil nehmende und meinungsfähige Allgemeinheit steht. Kennzeichnende Aspekte sind:
  • Öffentlichkeit: nur die Zuhörer und Zuschauern bei einer für jedermann zugänglichen Veranstaltung bilden ein Publikum, nicht die Teilnehmer an einer „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ stattfindenden Versammlung oder Sitzung, nicht die Hörerschaft (Auditorium) einer geschlossenen akademischen Vorlesung, nicht die Teilnehmer einer nur für geladenen Gäste bestimmten Veranstaltung.
  • Freiwilligkeit: Funktionsträger bei Veranstaltungen, Teilnehmer, für die Anwesenheitspflicht besteht oder die wie Angeklagte und Zeugen bei einer Gerichtsverhandlung zur Teilnahme gezwungen sind, gehören nicht zum Publikum. Ein Publikum, dem es nicht frei steht, wegzulaufen, ist keines.
  • Meinungsfreiheit: Einem Publikum muss es ebenfalls frei stehen, seinen Beifall oder sein Missfallen zu äußern. Bei Reden, Vorträgen, Präsentationen etc. hat das Publikum in gewissen Grenzen die Möglichkeit, deren Ablauf zu beeinflussen z. B. durch Zwischenfragen und, besonders bei Debatten, durch Zwischenrufe).
Auch für Nutzer/Anwender (multimedialer) Informationssysteme findet der Publikumsbegriff zunehmend Anwendung. Die Einflussnahme findet hier per Interaktion und Navigation statt. Siehe auch Medieninformatik.
http://de.wikipedia.org/wiki/Publikum
 


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